Querschnitts-/spartenübergreifende Programme
Eine grundsätzliche Orientierung zu den allgemeinen kulturellen Förderschwerpunkten gibt die überregional und spartenübergreifend geltende kulturpolitische Agenda, die ein wesentlicher Bestandteil der Kulturpolitischen Strategie 2024 des MWFK ist. Die Agenda basiert auf sechs thematischen Gestaltungsfeldern: (1) kulturelle Teilhabe, (2) Europa und internationale Verbindungen, (3) Transformation, Zukunftsverantwortung, Kulturerbe, (4) Kultur im ländlichen Raum, (5) Nachhaltigkeit, (6) Digitalisierung. Maßstab für die Förderung ist neben Qualität und Innovation darüber hinaus der Beitrag zu einem oder mehreren dieser Gestaltungsfelder.
Antragsfrist: 30.09.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier
Das MWFK unterstützt Kultureinrichtungen und -projekte dabei, die Möglichkeiten der Digitalisierung sowohl für die eigene Arbeit als auch für die Erlebnisse ihrer Zielgruppen zu nutzen und sich technisch und strategisch für die digitale Welt gut aufzustellen. Das Ziel der Förderung ist es, spartenübergreifend das künstlerische Schaffen in Brandenburg ebenso wie das kulturelle Erbe des Landes in einer digitalisierten Welt sichtbarer und erlebbarer zu machen. Die digitale Selbstbehauptung und Handlungsfähigkeit von Kultureinrichtungen und Kulturakteur*innen soll gestärkt werden.
Antragsfrist: 30.09.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier
Die 2010 gegründete Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg initiiert und begleitet als Service- und Vernetzungsstelle Projekte der kulturellen Bildung. Das Budget steht gezielt für solche Projekte kultureller Bildung und Partizipation im Land Brandenburg zur Verfügung, für die nicht bereits anderweitige Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch genommen werden können. Die Projektpalette soll dabei im Land Brandenburg lebende Menschen aller Generationen ansprechen und neue Zugänge zu Angeboten kultureller Bildung für unterschiedliche Zielgruppen schaffen. Es sollen Kooperationen mit Partnern kultureller Bildung angeregt werden. Eine Strukturförderung über mehrere Jahre in diesem Programm ist möglich.
Antragsfrist: 15.05. & 15.10.
Antragstellung bei: Plattform Kulturelle Bildung
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Der Förderung der Kulturentwicklung im ländlichen Raum liegt das Konzept Zusammenhalt - Heimat - Teilhabe zugrunde. Die Ankerpunkte sollen aus den Regionen heraus entwickelt und von dort getragen werden. Sie sollen über das klassische Verständnis von Kultureinrichtungen hinausgehen und insbesondere ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Akteure in die Angebote einbinden. Vorgaben für inhaltliche Schwerpunktsetzungen, Formate, Programme oder Aktivitäten werden dabei nicht gemacht.
Antragsfrist: zur Zeit keine Antragsstellung möglich
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
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Bereits seit 1998 fördert „Kulturland Brandenburg“ zu wechselnden Themen künstlerische und kulturelle Projekte im Land Brandenburg und darüber hinaus. Dazu werden seit 2024 im zweijährigen Rhythmus thematische Konzepte entwickelt, die als Grundlage für eine Beteiligung dienen. Einmal im Jahr können von Kulturschaffenden Fördergelder für inhaltlich passende Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragt werden. Kulturland Brandenburg 2024/2025 trägt den Titel „WELTEN VERBINDEN. Mit diesem Thema sollen Kulturakteur:innen und kulturelle Einrichtungen zur kreativen Auseinandersetzung mit der globalen Vernetzung Brandenburgs angeregt werden.
Antragsfrist: 31.05.
Antragstellung bei: Kulturland Brandenburg
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Mit dem freiwilligen sozialen Jahr in der Kultur engagieren Jugendliche sich freiwillig ein Jahr lang in einer der vielen kulturellen Einrichtungen in Brandenburg. In den Bereichen Theater, Jugendkultur, Tanz, Musik, Literatur oder Medien können sie die Kulturarbeit kennenlernen und sich selbst persönliche und berufliche Perspektiven eröffnen.
Antragsfrist: keine
Antragstellung bei: Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Brandenburg e.V. (LKJ)
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Der Bund stärkt gemeinsam mit den Ländern deutschlandweit die kulturelle Infrastruktur. Dafür werden jährlich bundesweit bis zu 20 Mio. Euro Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Gefördert werden kulturelle Investitionen in Gebäude und Ausstattung oder die Modernisierung von Dauerausstellungen. Auch sollen die Infrastruktur für kulturelle Vermittlungsangebote und der diskriminierungsfreie Zugang gestärkt sowie die Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit in den Einrichtungen verbessert werden.
Antragsfrist: vsl. 30.09.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
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Kulturelles Erbe und Museen
Das historische Erbe ist in besonderem Maße geeignet, kulturelle und regionale Identität zu fördern. Zudem ziehen neben den kulturhistorischen Höhepunkten viele Denkmäler die Besucher:innen in die verschiedenen Regionen des Landes. Die Vielfalt der Fördervereine, die sich für die Erhaltung und Nutzung von Denkmalen einsetzen, zeugt von dem Potential, das Denkmäler im Hinblick auf bürgerschaftliches Engagement besitzen. Mit dem Ziel, landesweit für die bestehenden Bedarfe und das herausragende Engagement im Bereich der Denkmalpflege Fördermöglichkeiten zu schaffen, unterstützt das MWFK investive Projekte.
Antragsfrist: 30.09.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
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Das baukulturelle Erbe der DDR und insbesondere die Kunst am Bau der sogenannten Ostmoderne stehen verstärkt im Fokus gesellschaftlicher Diskussionen hinsichtlich ihrer Erhaltungsnotwendigkeit und der Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen. Damit wird eine Fördermöglichkeit für die Sicherung und Erhaltung der Kunst am Bau der sog. Ostmoderne geschaffen.
Antragsfrist: 30.09.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier
Im Zusammenspiel mit ihren musealen Aufgaben – Sammeln, Bewahren, Ausstellen, Erforschen - sind Museen in den letzten Jahren wichtige Lern- und Bildungsorte und Orte der Kommunikation geworden. Sie ermöglichen eine identitätsstiftende Auseinandersetzung mit Themen aus Geschichte und Gegenwart, sie fördern Integration und Partizipation und sie übernehmen gerade auch im ländlichen Raum eine wichtige Funktion als soziale Orte der Begegnung. Gleichzeitig sind sie wichtige Standorte des Kulturtourismus. Museen sollen bei der Erfüllung dieser breitgefächerten Aufgaben unterstützt und ihre weitere Profilierung vorangetrieben werden.
Antragsfrist: 30.09.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier
Das Programm mit einem Gesamtvolumen in Höhe von ca. 227 Mio. Euro dient dem Erhalt und der Umgestaltung herausragender Industrieanlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern. Ziel ist es, bedeutende Industriegebäude und -anlagen mit Bezug zur Braunkohleförderung und Energiegewinnung zu erhalten und in Wert zu setzen, die bereits unter Denkmalschutz stehen oder Denkmalpotenzial haben.
Antragsfrist: 30.08.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier
Ein Freiwilligendienst bei der Jugendbauhütte (FSJ Denkmalpflege) ermöglicht bedeutet, sich im Team mit Fragen der Denkmalpflege theoretisch und praktisch vertraut zu machen, eigene Kenntnisse und Fähigkeiten zu erproben und neue zu erwerben, sich im Berufsleben zu orientieren und einen eigenen Weg zu finden.
Antragsfrist: keine
Antragstellung bei: Internationale Jugendgemeinschaftsdienste Jugendbauhütte Brandenburg/Berlin (ijgd)
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Darstellende Kunst und Musik
Mit dem Ziel, den Bürger:innen Brandenburgs ein vielseitiges und anspruchsvolles Kulturangebot zu bieten, unterstützt das MWFK die künstlerische Arbeit der professionellen Freien Darstellenden Künste. Die Künstler:innen sollen mit der Förderung in die Lage versetzt werden, innovative künstlerische Arbeiten in den Sparten Theater, Tanz und Performance für das Publikum im Land Brandenburg zu entwickeln und aufzuführen.
Antragsfrist: 31.05. & 30.09.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier
Mit dem Förderprogramm sollen die zwei Säulen der aktuellen zeitgenössischen Musik – Jazz & Neue Musik – in ihrer Bedeutung für die Kulturlandschaft in Brandenburg gewürdigt und entwickelt werden.
Antragsfrist: 30.09.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier
Gefördert werden u.a.:
- popularmusikalische Angebote innerhalb eines Projektes oder Festivals
- popularmusikalische Formate (z.B. Nachwuchsförderung, Gender Equality)
- interne Qualitätsentwicklung zur Professionalisierung und Stabilisierung bestehender Alltagspraxis
- Auf- oder Ausbau popularmusikalischer Netzwerke
Antragsfrist: vsl. 01.03.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier
Seit dem Jahr 2017 stellt das MWFK Mittel zur Förderung und Entwicklung der musikalischen Übungsleitung in Ensembles der vokalen Laienmusik bereit. Förderfähig sind Zuschüsse zu Honorarausgaben für die Leiter:innen von Laienchören.
Antragsfrist: 31.03.
Antragstellung bei: Landesmusikrat Brandenburg e.V.
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Soziokultur
Ziel ist die kontinuierliche (Weiter-)Entwicklung der soziokulturellen Praxis im Land Brandenburg in Verbindung mit innovativen Ansätzen. Es sollen u.a. die Professionalisierung der Akteur:innen und Träger:innen vorangetrieben werden. Es sollen künstlerische und kulturelle Projekte gefördert werden, die dem Selbstverständnis Brandenburgs als weltoffenes, kreatives und geschichtsbewusstes Bundesland entsprechen.
Antragsfrist: 30.04.
Antragstellung bei: Impuls Brandenburg e.V.
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Gefördert werden soziokulturelle und kulturelle Zentren, Einrichtungen und Initiativen mit gemeinnütziger Zielsetzung:
Gegenstand der Förderung ist z.B.:
- Anschaffung von Technik und Ausstattung
- Modernisierung/Sanierung der Einrichtung zur Aufrechterhaltung des soziokulturellen Angebots
- Anschaffungen für mobile soziokulturelle Veranstaltungsformate
Antragsfrist: 31.05.
Antragstellung bei: Impuls Brandenburg e.V.
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Stipendien
Pro Jahr werden zehn Stipendien à 8.000 Euro in den Genres Literatur, Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst vergeben. Antragsberechtigt sind nur Künstler*innen, die nachweislich ihren (ersten) Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Antragsfrist: 30.04.
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
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Die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf organisiert ein interdisziplinäres und internationales Stipendienprogramm in Schloss Wiepersdorf für einzelne Personen und für Gruppen (bis max. 14 Personen).Die Ausschreibung und die Vergabe der Einzel-/Kooperations-Stipendien in Schloss Wiepersdorf in den Sparten Literatur, Bildende Kunst und Komposition sowie in der Wissenschaft erfolgt jeweils direkt durch die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf. Zudem bietet die Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf auch Gruppenstipendien an. Bewerbungen sind laufend möglich.
Antragsfrist: Einzel-/Kooperationsstipendien - 15.04. / Gruppenstipendien - keine
Antragstellung bei: Kulturstiftung Schloss Wiepersdorf
Weitere Informationen: hier
Die Kulturstiftung der Länder betreut und organisiert das Bewerbungs- und Auswahlverfahren der Künstlerförderung – Auslandsstipendien der Bundesrepublik Deutschland.Bewerbungen auf die Künstlerstipendien für Auslandsaufenthalte (Rom, Olevano Romano, Venedig, Paris) erfolgen online über das speziell dafür eingerichtete Portal der Kulturstiftung der Länder.
Antragsfrist: 01.11. bis 15.01.
Antragstellung bei: Kulturstiftung der Länder
Weitere Informationen: hier
Die Deutsche Künstlerhilfe wurde 1953 von Theodor Heuss gegründet und wird seitdem treuhänderisch vom amtierenden Bundespräsidenten mit Unterstützung vom Bundespräsidialamt verwaltet. Sie hat das Ziel der Unterstützung von Künstlern:innen, die eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch diverse Gründe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Die finanzielle Unterstützung (Einmalförderung oder befristete Dauerförderung) stellt einen Ausdruck der besonderen Wertschätzung der kulturellen Leistungen durch den Bundespräsidenten dar. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Antragsfrist: keine
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier
Weitere Förderungen mit Kulturbezug
Das MWFK und das MLUK fördern Vorhaben zur Anpassung an den Klimawandel in den Bereichen Starkregenvorsorge sowie denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen im Land Brandenburg.
Fördergestand im Bereich "denkmalgeschützte Garten- und Parkanlagen" kann sein:
- Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie zur Klimaanpassung
- Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement
Antragsfrist: zu finden auf der Homepage der Investitionsbank des Landes Brandenburg
Antragstellung bei: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Weitere Informationen: hier
Das MIL fördert unter Beteiligung des MWFK die nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden im Land Brandenburg. Ziel ist die funktionale Stärkung zentraler Orte gemäß "Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg" (LEP HR) als Beitrag zur Sicherung von Chancengleichheit und gesellschaftlicher Teilhabe in allen Teilräumen.
Gefördert werden z. B.:
- Vorhaben zur Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur
- Vorhaben zur ökologischen und klimagerechten Entwicklung, Klimaanpassung sowie zu nachhaltigen Mobilitätslösungen
Antragsfrist: zu finden auf der Homepage der Investitionsbank des Landes Brandenburg
Antragstellung bei: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
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Kirchen, Religionsgemeinschaften, nationale Minderheiten und Niederdeutsch
Das MWFK fördert den Erhalt der baukulturellen Substanz kirchlicher Gebäude, aber auch die Ertüchtigung anderer Gebäude mit gottesdienstlicher Nutzung. Die Förderung steht allen Religionsgemeinschaften offen.
Antragsfrist: keine
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier
Sorbische/Wendische Projekte müssen einen Bezug zur sorbischen/wendischen Sprache und Kultur haben. Niederdeutsche Projekte müssen einen Bezug. zur niederdeutschen Sprache haben. Gefördert werden Projekte, die Sprachminderheiten sichtbar machen und zum Erhalt und zur Vermittlung dieser autochthonen Sprachen beitragen. Bitte setzen Sie sich vor einer Antragstellung mit dem zuständigen Referat in Verbindung.
Antragsfrist: keine
Antragstellung bei: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Weitere Informationen: hier